RA LSK > Presse > Pressebericht-detail

Vermittelte Beziehung per Partnerschaftsvermittlungsagentur

Wer möchte sein Leben schon gerne alleine verbringen? Die Wenigsten, jedoch nehmen die Möglichkeiten der Partnersuche im fortgeschrittenen Alter eher tendenziell ab. Die Idee, Menschen bei der Suche nach einem neuen Partner zu helfen, ist dem Grunde nach keine neue und heutzutage aufgrund der medialen Möglichkeiten neuen Dimensionen ausgesetzt. Das Bedürfnis nach Zweisamkeit ist für Partnerschaftsvermittlungsagenturen daher die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Unternehmung. In den wöchentlichen regionalen Zeitungen findet sich stets eine Vielzahl von Kontaktanzeigen, die nicht von Privaten, sondern von regional tätigen Vermittlungsagenturen geschaltet werden. In diesen Anzeigen werden stets Telefonnummern zur Kontaktaufnahme angegeben. Wenn sich ein Interessent unter der Telefonnummer meldet, erreicht er nicht die in der Kontaktanzeige erwähnte Person, sondern wird mit der Vermittlungsagentur verbunden. Sodann ist Vorsicht geboten, denn die Partnersuche per Agentur ist kostenpflichtig und die Kosten dafür liegen in aller Regel im dreistelligen Bereich.
 

Der Honoraranspruch setzt grundsätzlich das vorherige Zustandekommen eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages voraus. Dabei handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag, der die Vermittlung von Kontakten zu anderen Personen in einem bestimmten Zeitraum zum Gegenstand hat. Allerdings wird kein Erfolg geschuldet, da die menschlichen Emotionen schwer zu kalkulieren sind. Der Interessent tritt in dieser Konstellation gegenüber der professionellen Agentur als Verbraucher auf. Sobald der notwendige erste Telefonanruf getätigt ist, wird die Agentur sehr bemüht sein, die Vorzüge ihrer Tätigkeit zu vermitteln und einen Vertragsschluss zu erreichen. Daher wird dem unerfahrenen Anrufer die Notwendigkeit eines Beratungsgespräches suggeriert. Das erste Treffen findet in aller Regel in der Wohnung des potentiellen Vertragspartners statt. Gegen diese Handlung ist grundsätzlich nichts einzuwenden, da es um ein sensibles Thema geht und es sicherlich vielen Menschen in den eigenen Wänden leichter fällt, über Gefühle, Bedürfnisse und persönliche Vorstellungen zu sprechen. Genau diese Informationen sind für die Vermittlungsagenturen auch notwendig, um aus dem vorhandenen Pool an Kontaktwilligen die geeigneten Personen herauszufinden.
 

Soweit das telefonisch vereinbarte Treffen in der Wohnung des unerfahrenen Interessierten stattfindet, wird in aller Regel eine „Haustürsituation“ vorliegen, die regelmäßig ein 14tägiges Widerrufsrecht für den Fall nach sich zieht, dass ein Vermittlungsvertrag- bzw. auftrag in dieser Situation zustande kommt. Keine vorhergehende Bestellung i.S.d. § 312 III Nr. 1 BGB, sondern vielmehr eine provozierte Bestellung eines Partnervermittlers ist anzunehmen, wenn ein Partnersuchender aufgrund einer Kontaktanzeige einer bestimmten weiblichen oder männlichen Person in einer Zeitung den Besuch des darin genannten Vermittlers zwar telefonisch erbeten hat, jedoch anlässlich des Hausbesuchs dann ein Vertrag geschlossen wird, der die Kontaktvermittlung zu anderen Partnersuchenden, nicht aber zu der in der Anzeige beschriebenen Person, zum Gegenstand hat. Der Verbraucher kann dann den in einer Überrumpelungssituation geschlossenen Vertrag schriftlich widerrufen und Rückzahlung des Honorars verlangen (LG Stuttgart, Urteil vom 22.07.2009, Az.: 5 S 35/09). Die Auffassung hat auch der BGH  bestätigt (Urteil vom 15.04.2010, Az.: III ZR 218/09). Unsere Kanzlei bietet Ihnen in dieser Situation eine kompetente Beratung und Vertretung an.

Zurück

Informationen zum Autor

Es wurde kein Eintrag gefunden, der den Kriterien entspricht. Sie können diese Meldung mittels $GLOBALS['TL_LANG']['MSC']['noItemsMsg'] = 'Meine Meldung'; in Ihrer system/config/langconfig.php konfigurieren.