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Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren/mangelnde Widerrufsbelehrungen

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.05.2013 ausgeurteilt, dass Bearbeitungsgebühren bei Darlehen für Privatkunden unzulässig sind, da Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen.
Wer also ab 2011 einen Kredit aufgenommen hat und dafür Bearbeitungsgebühren zahlen musste, hat einen Anspruch auf Rückzahlung dieser Bearbeitungsgebühren.

Laut Schätzung der Stiftung Warentest haben die Banken zwischen 2005 und 2013 knapp 13 Milliarden Euro mithin unrechtmäßig Bearbeitungsgebühren kassiert. Zahlreiche Banken setzen das Urteil trotz der Zahlungsaufforderung durch die Kunden schlicht nicht um.
Die zurückfordernden Kunden erhalten von den Banken teilweise 3-seitige Musterbriefe, die mit Rechts- und Fachausdrücken gespickt sind. Eine Rückzahlung wird unter anderem damit abgelehnt, dass die Kosten der Bearbeitungsgebühren im Darlehensvertrag transparent dargestellt wurden. Darauf kommt es jedoch laut BGH-Urteil nicht an. Ein unzulässiges Entgelt wird nicht dadurch zulässig, dass man es aufschreibt und erklärt.

Auch die Begründung, das Bearbeitungsgeld sei individuell ausgehandelt worden, weshalb es sich um keine vom Gericht monierte pauschale Gebühr handele, geht ins Leere. Es können auch noch Kunden mit Vertragsschluss vor 2011 hoffen. Ende Oktober 2014 wird der BGH beraten, wann die Verjährungsfrist in den Fällen von Ratenkreditverträgen zu laufen beginnt. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Urteile von Amts- und Landgerichten. Strittig ist, ob die Verjährungsfrist 3 oder 10 Jahre beträgt.

Ein weiteres Problemfeld ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Baufinanzierungen, die nach dem 01. November 2002 abgeschlossen wurden. Bei alten Baufinanzierungsverträgen haben Sie damit die Möglichkeit, Ihr Darlehen möglicherweise vorzeitig zu beenden und damit Ihre Zinsbindung zu senken, ohne das dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Wenn Sie Ihr Darlehen frühzeitig zurückgezahlt und dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, kann diese eventuell zurückgefordert werden.Hintergrund sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, dass viele Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkreditverträgen fehlerhaft sind. Diese Widerrufsbelehrungen müssen seit dem 01. November 2002 in allen Darlehensverträgen enthalten sein, denn seit diesem Datum steht jedem Kreditnehmer nach § 495 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, über das die Bank eindeutig und transparent informieren muss. Diese Bedenkzeit soll den Darlehensnehmer vor einem übereilten Vertragsabschluss mit langfristigen Folgen schützen.

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein Widerruf kann dann noch Jahre nach Vertragsabschluss erfolgen, obwohl eine jederzeitige Ausstiegsmöglichkeit bei Vertragsschluss weder von dem Kunden noch der Bank gewollt war. Soweit Sie also bei Ihrer Bank den Kredit widerrufen, werden Sie wahrscheinlich anwaltliche Hilfe benötigen. Zudem wird bei einem Widerruf das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Bank nachhaltig belastet, so dass Sie eine Vollfinanzierung bei einer anderen Bank parallel benötigen.

Sollten Sie zu diesen Themenkomplexen Fragen haben, beraten wir Sie gern.

Langhoff
Rechtsanwalt

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Informationen zum Autor

Rechtsanwalt Christian Langhoff

Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter *Gesellschafter

Schwerpunkte: Bankenrecht, Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht / Insolvenzverwaltung, Steuerrecht, Unternehmensnachfolge, Wirtschaftsrecht