RA LSK > Presse > Pressebericht-detail

Informationen für Fahranfänger

Welche Folgen haben Verkehrsverstöße für den Führerschein "auf Probe"? 

In der zweijährigen Probezeit soll sich der Fahranfänger bewähren. Dabei soll etwaigen Verkehrsverstößen des Fahranfängers mit besonderen Maßnahmen der Führerscheinbehörde begegnet werden.  

Solange man unauffällig und korrekt fährt, bleibt es bei der regulären Probezeit von 2 Jahren. Wird man allerdings in dieser Zeit als Verkehrssünder ertappt, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre und es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet, wenn ein schwerwiegender Verkehrsverstoß vorliegt. 

Bei der Bewertung des Verkehrsdeliktes unterscheidet der Gesetzgeber zwischen sogenannten A-Delikten, das sind schwerwiegende Verkehrsverstöße, wie z.B.  

  • Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h
  • Rotlichtverstoß
  • falsches Überholen
  • Vorfahrtverletzung
  • Alkohol am Steuer (0,0-Promille-Grenze gilt für alle Fahrer unter 21 Jahren!)

 

und sogenannten B-Verstößen, das sind weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, also z.B. 

  • Falschparken
  • Benutzung des Mobiltelefons, während der Fahrzeugbenutzung (Motor an). 

Als Faustregel gilt: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß innerhalb der Probezeit, der ein Bußgeld von mindestens EUR 40,00 und einem Eintrag von zumindest einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister zur Folge hat. Bei 2 Verstößen aus der B-Kategorie muss man ebenfalls ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen. 

Das Aufbauseminar wird von Fahrlehrern durchgeführt und besteht aus 9 Stunden Nachschulung und einer Fahrprobe. Waren bei dem Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet.  

Wer als Fahranfänger nach einem Aufbauseminar bei einem weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen erwischt wird, erhält eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten teilzunehmen. 

Bei einem weiteren Verstoß nach diesen 2 Monaten wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins von 3 Monaten ausgesprochen. 

Mit Blick auf die gravierenden Konsequenzen, die schon eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat für einen Fahranfänger während der Probezeit haben, empfiehlt sich stets die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe zur Überprüfung des Tatvorwurfs mit dem Ziel einer Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine Verurteilung zu einer Geldbuße im nicht punkterelevanten Bereich, also unter EUR 40,00, zu erreichen.

Zurück

Informationen zum Autor

Rechtsanwalt Bernd Kolwey

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Schwerpunkte: Verkehrsrecht, Versicherungsrecht