RA LSK > Datenschutz / Datenschutzbeauftragter

   

Unternehmen sind verpflichtet, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten,
damit auch die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz

 

Schützen Sie sich vor Konkurrenten

 

Erhalten Sie Ihre Unternehmens-, Produkt- oder Markenreputation

 

Vermeiden Sie teils empfindliche Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden

 

Mit dem 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (kurz DS-GVO) in Kraft getreten. Gleichzeitig trat auch das neugefasste Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Daraus ergeben sich ein Vielzahl von Änderungen für die alltägliche Verarbeitung von Daten und personenbezogenen Daten im Besonderen.

Eine der wichtigsten Änderungen: sind in der Regel zehn Personen eines Unternehmens ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, brauchen Sie zwingend einen Datenschutzbeauftragten. Gehört die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu Ihrer Kerntätigkeit (z. B. Arztpraxen, Physiotherapie, Ergotherapie, Lohnbuchhaltung) benötigen Sie auch bei weniger als zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten. 

Hier helfen wir Ihnen gerne weiter. Rechtsanwalt Alexander Lutter ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und kann als solcher als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen tätig werden.

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehören:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der BRD;

  • Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der BRD sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten;

  • die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;

  • Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DS-GVO;

  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde;

  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DS-GVO, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen

 

Hier geht's zum Leistungsumfang

tl_files/bilder/anwalt_portrait/rechtsanwalt_Lutter_Alexander.jpgRechtsanwalt Alexander Lutter ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
und speziell für die Anforderungen nach DS-GVO geschult.

In Fragen des Datenschutzes und insbesondere als
externer Datenschutbeauftragter steht er Ihnen gerne zur Verfügung.